Das Geschäftsmodell der kurzfristigen Beschäftigung ist aufgrund der weitgehenden Steuerfreiheit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern beliebt. Sozialabgaben müssen nicht entrichtet werden, sondern lediglich die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Diese Steuern richten sich wie in Beschäftigungsverhältnissen üblich nach der Steuerklasse.
Weitere Vorteile
Die kurzfristige Beschäftigung wird als ein unregelmäßiges Beschäftigungsverhältnis definiert, bei dem die Dauer der Beschäftigung 90 Tage im Jahr oder 70 Arbeitstage nicht überschreiten darf. Ein typisches derartiges Arbeitsverhältnis ist zum Beispiel die Saisonarbeit in der Ernte, aber auch Schüler und Studenten nutzen die Freiräume dieses Arbeitsverhältnisses gern. Ein weiterer Vorteil der kurzfristigen Beschäftigung für Arbeitnehmer ist, dass sie den vollen Arbeitnehmerschutz genießen. Sie haben somit einen Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. So sieht ein Arbeitsvertrag kurzfristige Beschäftigung aus.
Bedingungen für die kurzfristige Beschäftigung
Die kurzfristige Beschäftigung bietet nicht ohne Grund diese günstigen Bedingungen. Die staatliche Förderung dieses Beschäftigungsverhältnisses hat den Sinn, Arbeit und Beschäftigung zu fördern und Menschen, die sich etwas dazu verdienen möchten, diesen Zuverdienst zu erleichtern. Aus diesem Grund fällt nicht jedes unregelmäßige und kurzfristige Beschäftigungsverhältnis unter die mit diesem Arbeitsverhältnis verbundenen Privilegien. Ausgenommen von den Freibeträgen sind Arbeitslose, Personen in Elternzeit sowie Absolventen zwischen Schule und Ausbildung, Ausbildung und Studium sowie Studium und Arbeit.
Kurzfristige Beschäftigung und Minijob im Vergleich
Die kurzfristige Beschäftigung wird zuweilen mit dem Minijob verglichen und gelegentlich sogar verwechselt. Obwohl es sich bei beiden Arbeitsverhältnissen um kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse handelt, gibt es zwischen beiden Beschäftigungsarten wichtige Unterschiede:
So bezieht sich das gesetzlich vorgeschriebene Limit bei einem Minijob auf den monatlichen Verdienst, wobei die Grenze bei 450 Euro im Monat angesiedelt ist. Bei der kurzfristigen Beschäftigung ist es hingegen die schon erwähnte Arbeitszeit, die zur Definition herangezogen wird. Ein 450-Euro-Job wird regelmäßig und die kurzfristige Beschäftigung unregelmäßig ausgeübt.
Außerdem ist die kurzfristige Beschäftigung das weitaus lukrativere Modell, da sich mit diesem wesentlich mehr Steuern einsparen lassen. Beim Minijob müssen nämlich im Gegensatz zur kurzfristigen Beschäftigung vom Arbeitnehmer die Rentenbeträge entrichtet werden, wobei hier allerdings die Möglichkeit einer Freistellung besteht. Arbeitgeber sind sogar zur Zahlung von Rentenbeträgen und Krankenversicherung verpflichtet.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!